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Gelingensbedingungen
Artikel 12 der UN KRK sichert Kindern- und Jugendlichen das Recht auf eine eigene Meinung zu „…in allen das Kind berührenden Angelegenheiten“. Aber damit nicht genug. Artikel 12 schreibt auch fest, dass die Vertrags-staaten die Meinung des Kindes auch tatsächlich „berück-sichtigen“. Damit steht fest: junge, aufwachsende Menschen haben das Recht, gehört zu werden, sie haben dasRecht mitzudenken, mitzureden und mitzubestimmen in allen Angelegenheiten, die sie betreffen.