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Kinderrechte im Jugendalter

Die UN-Kinderrechtskonvention ist die völkerrechtliche Grundlage für die Rechte von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

2016 veröffentlichte der UN-Kinderrechtsausschuss seine Allgemeine Bemerkung Nr. 20 über die Kinderrechte im Jugendalter.

Mit der Allgemeinen Bemerkung Nr. 20 nimmt der UN-Ausschuss speziell die Altersgruppe zwischen 10 und 18 Jahren – die soziologisch als Jugendliche bezeichnet wird – in den Focus.

Diese Lebensphase ist gekennzeichnet durch wachsende Herausforderungen, erweiterte Handlungsoptionen und ein erhöhtes Maß an Vulnerabilität.

Der UN-Kinderrechtsausschuss ermutigt die Vertragsstaaten, den Wert und die Chance dieser Lebensphase anzuerkennen, um die Rechte und die Unterstützung der sich entwickelnden Jugendlichen zu garantieren.

Bei der Institution Schule handelt es sich um einen verbindlichen Lebensraum für Kinder und Jugendliche. Die schulische Entwicklung muss sich an der UN-Kinderrechtskonvention ausrichten und bemessen lassen (siehe auch allgemeine Bemerkung Nr. 20).