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BEWERBUNG für Primarschulen zur Teilnahme am Landesprogramm Kinderrechte NRW

Teilnahmevoraussetzung:

  • Die Schule entrichtet für die Teilnahme am Landesprogramm eine einmalige Teilnahmegebühr von 400,00 Euro, unabhängig von der Anzahl der teilnehmenden Kolleg:innen der gemeldeten Schule.
  • Die Teilnahme am Landesprogramm erfordert den Beschluss der Schulkonferenz. Der Beschluss kann nachgereicht werden.

Um den Erfolg und die Nachhaltigkeit einer Teilnahme am Landesprogramm sicher zu stellen, verpflichtet sich die Schule:

  • zur Benennung von mindestens zwei Kollegen:innen für die regelmäßige Teilnahme an der Qualifikation. Mindestens eine teilnehmende Person vertritt die OGS,
  • zur systematischen Einbeziehung der Träger der außerunterrichtlichen Angebote,
  • zur Einrichtung einer Steuergruppe, resp. zur Benennung einer Verantwortlichen/eines Verantwortlichen für die Begleitung und Steuerung des innerschulischen Entwicklungsprozesses.
  • der/die benannte AnsprechpartnerIn verpflichtet sich zur Teilnahme an, von der Landeskoordinatorin ausgerichteten stattfinden Netzwerktreffen,
  • die Schule arbeitet die UN-KRK als Unterrichtsgegenstand in das Schulcurriculum ein,
  • die Schule nimmt die Kinderrechte in das schulische Leitbild auf,
  • die Schule ist bestrebt eine lokale und regionale Vernetzung mit außerschulischen Partnern der Jugendhilfe, der Jugendverbände und örtlicher Kinder- und Jugendparlamente einzugehen

Anfragen an: marcel.schlinker@education-y.de