Die UN-Kinderrechtskonvention
Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen ist ein Menschenrechtsvertrag der Vereinten Nationen.
Deutschland hat die UN-KRK ratifiziert und sich zu ihrer Umsetzung verpflichtet.
Im Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 04.12.1980 i.d.F. vom 11.10.2018 zur „Menschenrechtsbildung in der Schule“ stellt diese ausdrücklich fest:
„(…) Die Thematisierung und Verwirklichung der Menschenrechte, und damit auch der Kinderrechte, ist Teil einer nachhaltigen, umfassenden Unterrichts- und Schulentwicklung. Dies ist Aufgabe aller Lehrer*innen sowie aller in Schulen tätigen Fachkräfte und ein wichtiger Gegenstand in der Zusammenarbeit von Schule und häuslichem Umfeld (…)“.