Die UN-Konvention geht davon aus, dass Kinder aktiv handelnde und interpretierende Subjekte sind. Das Kind ist nicht länger nur Objekt der Fürsorge, sondern es ist Träger eigener Rechte.
“Kindheitsbilder sind "die Entwürfe und Vorstellungen, die sich eine Epoche, eine soziale Gruppe oder auch ein einzelner von Kindern macht und die individuell und gesellschaftlich außerordentlich wirksam sein und das Verhalten gegenüber ›wirklichen‹ Kindern durchaus beeinflussen können.” (Dieter Richter, 1987)
Von Objekt zu Subjekt
Der Paradigmenwechsel, der den Kinderrechten zu Grunde liegt, ist der veränderte Blick auf das Kind.Da sich die Fähigkeiten und Reife von Kindern im Laufe der Kindheit Schritt für Schritt entwickeln, kommt den Erziehungsberechtigten und anderen Erwachsenen eine entscheidende Bedeutung dabei zu, für das Wohl und die angemessene Erziehung der Kinder zu sorgen. Historisch hat sich diese entwicklungsbedingte Unreife und Abhängigkeit häufig darin geäußert, dass Kinder als Objekte statt Subjekte behandelt wurden – als wären sie Bauern in einem Schachspiel. In den Jahrzehnten seit ihrem Inkrafttreten hat die Kinderrechtskonvention zu einem Einstel-lungswandel gegenüber Kindern und Kindheit beigetragen und die Art und Weise, wie Kinder wahrgenommen und behandelt werden, von einer wohltätig-motivierten zu einer rechtebasierten Herangehensweise verändert.